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Ratschläge für die Schnellspur: Vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten

Verbindliche Fast-Track-Beratung: Vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten!

Streitigkeiten während der Ausführung können einen Bauprozess ernsthaft stören. Dadurch wird die Beziehung getrübt, das Vertrauen zwischen den Parteien schwindet und die gute Zusammenarbeit wird durch diese Streitigkeiten ebenfalls gestört. Construct Advocaten stellt regelmäßig fest, dass diese Faktoren zum Entstehen neuer Konflikte beitragen. Und so kommen die Parteien dann bei der Ausführung ins Schleudern. Vielen Bauherren und Auftraggebern wird es schon einmal so ergangen sein. In einem sind sich dann alle einig: "Nie wieder". Die Schlichtungsstelle für das Bauwesen hat ein Verfahren, das solche Situationen verhindern kann.

Bedarf an Klarheit

Gerade während der Bauphase brauchen die Parteien auf der Baustelle Klarheit. Wer ist jetzt zum Beispiel vertraglich für die entstandenen Verzögerungen verantwortlich? Ist der Entwurf solide oder nicht? Die Antworten auf diese Fragen können zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sehr unterschiedlich ausfallen. Vor allem dann, wenn es sich um einen (technisch) komplexen Streit mit vielen relevanten Fakten handelt, bei dem beide Positionen etwas zu sagen haben.

ein Schneeball, der immer weiter rollt

Wenn diese Klarheit nicht bald kommt, kann das die Beziehungen zwischen den Parteien belasten. Nicht selten ergreifen die Parteien dann Maßnahmen, die den Konflikt nur noch verschärfen. Der Bauherr stellt die Zahlungen ein, der Bauunternehmer stellt die Arbeit ein, und ehe man sich versieht, ist der Bauvertrag gekündigt. Was vielleicht relativ klein angefangen hat, ist dann zu einem ernsthaften Streit mit entsprechenden finanziellen Risiken geworden. Kurzum, es spricht viel dafür, Streitigkeiten von vornherein im Keim zu ersticken. Man muss die Löcher im Dach stopfen, wenn es regnet!

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Streitigkeiten während der Ausführung können einen Bauprozess erheblich stören.

 

Normale Verfahren unzureichend

Aber auch während der Vollstreckung hilft es den Parteien leider nicht immer, einen Streitfall einem Richter oder Schiedsrichter vorzulegen. Die Verfahren vor Gericht oder dem Schiedsgericht dauern oft zu lange. Bis ein Schiedsspruch ergeht, ist die Arbeit in der Regel längst abgeschlossen. Zusammenfassende Verfahren (können entweder vor Gericht oder vor dem Schiedsrat durchgeführt werden) kann eine Option sein. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es aufgrund des Umfangs und der technischen Komplexität nicht immer erfolgreich ist, Baustreitigkeiten in einem Eilverfahren vorzubringen. Es folgt regelmäßig ein Urteil, in dem festgestellt wird, dass weitere Beweise oder Sachverständigengutachten erforderlich sind und dass sich ein Eilverfahren dafür nicht eignet. Die Parteien sind dann keinen Schritt weitergekommen.

Fast Track verbindliche Stellungnahme

Die Schiedsstelle hat erkannt, wie wichtig eine schnelle verbindliche Entscheidung während der Durchführung der Arbeiten ist. Sie hat daher die Möglichkeit einer verbindlichen Fast-Track-Stellungnahme eingeführt. Dieses Verfahren läuft wie folgt ab. Die Parteien können ihren Standpunkt (zweimal) schriftlich darlegen und alle relevanten Beweise beifügen; anschließend findet eine mündliche Anhörung statt. Der Fall wird von einem oder drei Schiedsrichtern entschieden, die über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der jeweiligen Streitigkeit verfügen. Das gesamte Verfahren dauert vom Beginn bis zur Entscheidung nur sieben Wochen. Darüber hinaus können die Parteien das Verfahren in Absprache selbst an ihre eigenen Wünsche anpassen, so dass ein Höchstmaß an Flexibilität gegeben ist. Das Urteil ist bis zur Übergabe des Werkes bindend.

Unbekannt macht ungeliebt?

Die Vorteile eines solchen Fast-Track-Gutachtens liegen auf der Hand. Es handelt sich um ein Verfahren mit reichlich Gelegenheit, Positionen zu erläutern und Beweise vorzulegen, und mit einer sehr schnellen Entscheidung von Schiedsrichtern, die Experten auf diesem Gebiet sind. Wie praktisch ist es, schon während der Arbeit von den Schiedsrichtern zu erfahren, wer nun ganz oder teilweise Recht hat? Diese schnelle Entscheidung verschafft den Parteien Klarheit für die Dauer der Arbeiten und verhindert, dass Streitigkeiten außer Kontrolle geraten.

Kurzum, auf dem Papier eine sehr willkommene Art der Prozessführung. Dieses Verfahren ist jedoch noch nicht weit verbreitet. Das ist bedauerlich, soweit es uns betrifft. Unbekannt macht ungeliebt, denken wir. Zumindest für den Leser dieses Beitrags gilt das nicht mehr. Wir denken, dass dieses Verfahren für Streitigkeiten im GWW eine willkommene Alternative ist.

Und wie?

Sollte dieses Fast-Track-Verfahren Ihr Interesse geweckt haben, so müssen Sie dieser Art der Streitbeilegung zustimmen. Dies kann dadurch geschehen, dass Sie das Fast-Track-Verfahren ausdrücklich in die Vertragsvereinbarung aufnehmen. Ist dies nicht geschehen, gibt es keinen Weg zurück. Die Parteien können sich immer noch nachträglich darauf einigen. Kurzum: Wenn die Parteien es wollen, sollte einer schnellen und praktischen Streitbeilegung nichts im Wege stehen.    

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