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Sicherheitsstandards im Bauwesen

Sicherheitsstandards im Bauwesen

Körperliche Belastungen sind die häufigste Ursache für die Entstehung von Berufskrankheiten im Baugewerbe. Ein großer Teil der Bauunfälle wird durch Stürze und Stolpern verursacht. Eine weitere Unfallursache im Baugewerbe ist unsicheres Arbeiten in der Höhe. Ein Sturz aus der Höhe ist oft mit schweren Verletzungen oder sogar mit dem Tod des Opfers verbunden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Etwas mehr als die Hälfte der Bauunternehmen verfügt über eine Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E), während dies für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Viele Unternehmen haben jedoch nicht alle vorhandenen Risiken beschrieben. Fast die Hälfte der Bauunternehmen verfügt über einen schriftlichen Aktionsplan, obwohl auch dies für alle Unternehmen eine gesetzliche Vorschrift ist. Die berufsbedingten Risiken des Hebens, Schiebens, Ziehens und Tragens sind im Baugewerbe am häufigsten anzutreffen. Außerdem sind ungünstige und/oder statische Arbeitshaltungen weit verbreitet. Die Arbeit in der Höhe stellt ein ganz besonderes Risiko dar. Auch die Arbeit mit Maschinen und die Arbeit in engen Räumen stellen ein echtes Risiko für die Arbeitnehmer dar.

Berufskrankheit

Die am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten im Baugewerbe sind Hörstörungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats. Von allen gemeldeten Berufskrankheiten entfielen 91% der Meldungen auf diese beiden Erkrankungen.

Persönlicher Schutz

Um sicher arbeiten zu können, benötigen einzelne Arbeitnehmer unter Umständen persönlichen Schutz. Schutzausrüstung, die auf lebenswichtige Teile wie Kopf, Augen, Ohren, Hände und Füße abzielt, kann das Risiko von (dauerhaften) Verletzungen erheblich verringern. Fallschutz sollte Stürze aus großer Höhe verhindern.

Bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) werden drei Arten unterschieden:

  1. Kategorie I: Schutz mit geringem Risiko wie Sonnenbrille, Regenkleidung und einfache Handschuhe.
  2. Kategorie II: Schutzmaßnahmen mit mittlerem Risiko wie Schutzbrille und Schutzhelm.
  3. Kategorie III: Schutz mit hohem Risiko, z. B. ein Auffanggurt.

Um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sind, sollten Arbeitgeber geeignete Schutzprodukte kaufen. Unter Bowork können Sie sicher sein, dass die Schutzausrüstung der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (Warengesetz) entspricht. Übrigens sind die Sicherheitsanforderungen für jede Risikokategorie unterschiedlich.

Anforderungen an die Qualität

PSA darf nur verwendet werden, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt. Es ist wichtig, dass die PSA eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanweisung hat. Der Hersteller muss ein technisches Dossier über das Produkt führen und angeben, welche Sicherheit von der PSA erwartet werden kann. Natürlich sind die Anforderungen in Kategorie III am höchsten. Die Herstellung der PSA muss durch ein von der EG anerkanntes Qualitätssicherungssystem abgedeckt sein. Ein Beispiel dafür ist Atemschutzausrüstung.

Mit der richtigen Ausrüstung und einer angemessenen Ausbildung können Sie Ihre Mitarbeiter vor vielen Risiken schützen. Wählen Sie daher nur zertifizierte Schutzausrüstung.

 

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