Am 14. Mai 2019 hat der Senat mit großer Mehrheit das Bauqualitätssicherungsgesetz verabschiedet. Ein bizarres Abstimmungsergebnis. Die beiden Regierungsparteien CDA und ChristenUnie stimmten gegen dieses historische Baugesetz. Dieses Baugesetz beinhaltet eine Privatisierung der Bauaufsicht. Es verschärft auch die Haftung und Warnpflicht des Bauunternehmers.
CDA-Minister Donner entwarf 2011 den Entwurf für dieses Baugesetz. Daraufhin stimmte die CDA im Abgeordnetenhaus mit "Ja". Als rechtsgerichtete Partei ist es verständlich, dass sie der Privatisierung der Bauaufsicht zustimmt. GroenLinks stimmte dagegen. In der Oberkammer waren die Rollen vertauscht. Wie kann es sein, dass eine linke Partei im Senat für die Privatisierung stimmt, während eine rechte Partei ein Gesetz aus den eigenen Reihen niederstimmen will?
Am 11. Juli 2017 wurde die Abstimmung über dieses historische Baugesetz auf Antrag des ehemaligen Ministers Plasterk verschoben. CDA-Senator De Vries-Leggedoor hatte Zweifel an den angenommenen Änderungsanträgen (Gesetzesänderungen) des PvdA-Abgeordneten De Vries. Letzterer war wie ein Elefant durch den Porzellanladen gegangen. Seine Änderungsanträge stärkten sowohl die Haftung des Auftragnehmers als auch seine Warnpflicht. Er sorgte auch für mehr Sicherheitsvorkehrungen, die die Gemeinde während und nach dem Bau durchsetzen kann.
Die CDA ist sehr stark auf die Bauunternehmer ausgerichtet. Kein Wunder, denn die CDA-Mitglieder Elco Brinkman (derzeit Senator) und Maxime Verhagen sind der ehemalige und der derzeitige Vorsitzende von Bouwend Nederland. Bouwend Nederland ist nicht begeistert vom Baugesetz, da nun viele Aufgaben auf die Bauunternehmer übertragen werden. Keine ungerechtfertigte Kritik. Die Hälfte der Baufehler liegt im Entwurf des Bauplans, den der Bauunternehmer lediglich ausführt. Es überrascht nicht, dass die CDA 2017 gegen das Gesetz war.
Bei der Vertagung der Abstimmung im Jahr 2017 waren sowohl die CDA als auch die Christliche Union nicht in der Koalition. Jetzt sind sie es. Als die CDA für die Debatte am 23. April 2019 nur sechs Minuten Redezeit beantragte, schien es, als sei die Partei doch noch bekehrt worden. Minister Ollongren hatte in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Schreiben die Anwendung der angenommenen Änderungen erläutert, in der Hoffnung, die schärfsten Kanten zu beseitigen. Der Minister schloss auch eine Verwaltungsvereinbarung mit der VNG über die Privatisierung der Bauaufsicht. Aus der Debatte vor einigen Wochen ging jedoch sofort hervor, dass die Regierungspartei CDA dagegen stimmen würde. De Vries-Leggedoor erklärte im Vorfeld, dass sie die Bemühungen der Ministerin schätze... Der Rest ist Geschichte. Neben der CDA und der Christlichen Union haben auch die PVV und die SP dagegen gestimmt. So weit keine Überraschungen.
Ungewöhnlich ist jedoch, dass GroenLinks, 50PLUS und Partij voor de Dieren mit "Ja" gestimmt haben. Sie alle haben in der Abgeordnetenkammer gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Zusammen mit der VVD, der D66, der PvdA und der OSF ergibt dies 42 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen. Immer noch eine große Mehrheit.
Es ist besser, das fertige Bauwerk anhand der Bauvorschriften zu prüfen als den Bauplan auf Papier. Entscheidend ist, dass das errichtete Bauwerk sicher ist, und nicht der Bauplan auf Papier. Deshalb wird die Gemeinde bald nicht mehr den Bauplan auf Papier prüfen. Stattdessen wird ein privates Qualitätssicherungsunternehmen prüfen, ob das fertige Gebäude den Vorschriften entspricht. Ohne dessen positive Stellungnahme kann die Gemeinde die Inbetriebnahme des Bauwerks verweigern. Nun gibt es keine obligatorische Endabnahme durch die Gemeinde mehr.
Diese Privatisierung wird schrittweise eingeführt. Zunächst soll das neue System für einfache Bauwerke wie Häuser gelten, dann für schwerere Bauwerke (Schulen) und schließlich für die schwersten Bauwerke (Fußballstadien). Viele Parteien im Bundesrat wollen, dass das neue System sofort für die schwereren Bauten gilt. Das will der Minister zu Recht nicht. Es muss erst nachgewiesen werden, dass das neue System zu einer höheren Bauqualität bei den am wenigsten riskanten Bauwerken führt. Der Mehrwert der Qualitätssicherungsbeauftragten liegt aber vor allem bei den komplexeren, schwereren Bauwerken, mit denen der durchschnittliche Bauaufsichtsbeamte nicht täglich zu tun hat.
Sechs Monate bevor das neue System für einfache Bauarbeiten gelten soll - am 1. Januar 2021, zeitgleich mit dem Umweltgesetz - wird die Ministerin prüfen, ob das Baugewerbe für diese Änderung bereit ist. Ministerin Ollongren hat am 10. Mai 2019 einen Brief an den Senat geschickt, in dem sie die Umstände erläutert, unter denen sie die Bauaufsicht tatsächlich privatisiert. Unter anderem aufgrund dieses Schreibens ist GroenLinks davon überzeugt, dass das neue System erst nach einer sorgfältigen Evaluierung eingeführt werden wird.
Im Übrigen behält die Gemeinde ihre Durchsetzungsbefugnis während und nach dem Bau. Auf der Grundlage von Signalen des Qualitätssicherungsunternehmens kann die Gemeinde die Bauvorschriften durchsetzen. Die Gemeinde kann auch die Inbetriebnahme des Gebäudes verhindern. Die Gemeinde kann dies tun, wenn der Qualitätssicherungsbeauftragte sich weigert zu bescheinigen, dass das fertiggestellte Gebäude den Bauvorschriften entspricht.
Es besteht die Gefahr von Doppelarbeit. Die Gemeinde kann während des Baus zusätzlich zum Qualitätssicherungsbeauftragten die Aufsicht führen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die kommunalen Gebühren für die Erteilung der Umweltgenehmigung (Baugenehmigung) nicht ausreichend sinken. Darüber hinaus muss der Genehmigungsinhaber die Kosten für den Qualitätssicherungsbeauftragten tragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dadurch die Kosten für die Bauaufsicht steigen, ist groß. Die Ministerin will die Kommunen vorerst nicht zwingen, die hohen Baugebühren zu senken. Die endgültigen Baukosten können übrigens noch sinken, wenn das neue System dazu führt, dass die beträchtlichen Ausfallkosten der Bauunternehmer reduziert werden.
Das Baugesetz enthält auch eine Verschärfung der Haftung und Warnpflicht des Auftragnehmers. Bislang kann der Auftragnehmer nicht für Mängel haftbar gemacht werden, die bei der Übergabe hätten entdeckt werden müssen: versteckte Mängel. Bald haftet der Auftragnehmer auch nach der Übergabe, es sei denn, die Mängel sind ihm nicht zuzurechnen. Außerdem muss der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich und unmissverständlich auf Fehler in der Planung hinweisen.
Bouwend Nederland kritisiert zu Recht, dass dies dem Bauunternehmer viel Verantwortung auferlegt. Schließlich wird die Hälfte der Baufehler bei der Planung gemacht, und der Bauunternehmer muss nur beweisen, dass er keine Fehler gemacht hat. Vermutlich werden die Bauunternehmer eine teurere Haftpflichtversicherung abschließen. Zusammen mit den Kosten des Qualitätssicherungsanbieters werden diese auf den Bauherrn abgewälzt.
Es ist positiv, dass die Bauqualität mit der Verabschiedung dieses Baugesetzes endlich ernst genommen wird. Untersuchungen der Vereniging Eigen Huis zeigen, dass neu gebaute Häuser durchschnittlich 21 Mängel aufweisen. Diese Zahl muss wirklich gesenkt werden.
Eine obligatorische Endkontrolle des fertiggestellten Bauwerks ist etwas Positives. Selbst wenn es sich dabei um eine Kontrolle durch ein privates Qualitätssicherungsunternehmen handelt.
Außerdem führt eine gesonderte Umweltgenehmigung für eine Bautätigkeit nach dem Umweltgesetz dazu, dass der Schwerpunkt auf die Bauqualität gelegt wird. Übrigens hat Elco Brinkman kürzlich in seinen Memoiren geschrieben, dass dieses Omgevingswet auch nicht passieren würde, wenn er noch Minister wäre. Die CDA ist nicht so sehr an Änderungen interessiert, obwohl Verbesserungen eindeutig notwendig sind.