Ab dem 1. Januar 2022 werden die Fördersätze der MIA erhöht. Die MIA gewährleistet, dass beim Kauf eines in der Umweltliste aufgeführten Wirtschaftsguts ein zusätzlicher Betrag vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden kann. In diesem Jahr wurden auch elektrisch betriebene mobile Geräte in diese Liste aufgenommen. Dazu gehören unsere Elektrobagger.
Elektrobagger fallen unter den höchsten Subventionssatz, der im Jahr 2022 von 36% auf 45% erhöht wurde.
Der Höchstbetrag der Mittel für das MIA wird für den Zeitraum 2022-2024 um 30 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt. Somit beläuft sich das Budget für 2022 auf 144 Mio. EUR. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, kann die MIA nicht mehr in Anspruch genommen werden. Wenn Sie also diese MIA-Regelung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie rechtzeitig investieren.
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