Am 23. April 2019 wird sich der Senat mit dem Gesetzentwurf zur Qualitätssicherung im Bauwesen befassen, danach wird die Abstimmung stattfinden. Dieses historische Baugesetz hat nach dem schrecklichen Brand des Grenfell Tower in London und dem Einsturz des Parkhauses am Flughafen Eindhoven viel Aufmerksamkeit erregt. Die Gegner der Privatisierung befürchten ähnliche Katastrophen wie in England, wo es eine private Bauaufsicht gibt. Die Befürworter der Privatisierung glauben, dass in Eindhoven die kommunale Bauaufsicht versagt hat.
Die Pläne zur Privatisierung der Bauaufsicht wurden bereits vor mehr als 20 Jahren entwickelt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedete den Gesetzentwurf mit großer Mehrheit. Auf Antrag des ehemaligen PvdA-Ministers Plasterk verschob die Oberkammer jedoch die Abstimmung am 11. Juli 2017. Die CDA hat Zweifel an den Änderungsanträgen der PvdA, und ohne die CDA gibt es keine Mehrheit in der Oberkammer. Nach 658 Tagen steht der Gesetzentwurf wieder zur Abstimmung. Jetzt mit dem D66-Minister Ollongren am Ruder. Die Frage ist, ob die CDA den Gesetzentwurf des Koalitionspartners VVD ablehnen wird.
In erster Linie ändert der Gesetzentwurf nichts an den Vollzugsbefugnissen der Gemeinden. Die Beamten der Bau- und Wohnungsaufsicht können die Bauarbeiten überwachen und gegebenenfalls durchsetzen.
In einer Aussprache mit der Abgeordnetenkammer am 6. Dezember 2018 sagte Ollongren: "Die Behauptung, dass die Bauaufsicht privatisiert wird, ist falsch". In erster Linie wird jedoch eine neue private Qualitätssicherungsgesellschaft die Bauaufsicht übernehmen. Das deutet immer noch auf eine Privatisierung hin.
Ist dieser Privatgutachter ein Metzger, der sein eigenes Fleisch kontrolliert?
Nein, der Qualitätssicherungsbeauftragte muss unabhängig vom Genehmigungsinhaber, Architekten und Bauunternehmer sein. Dieser Qualitätssicherungsbeauftragte muss erklären, ob das fertiggestellte Gebäude den Bauvorschriften entspricht. Ohne seine positive Erklärung darf das Bauwerk nicht in Gebrauch genommen werden.
Die Gemeinden sind nun nicht mehr verpflichtet zu prüfen, ob fertiggestellte Gebäude den Bauvorschriften entsprechen. Das tun sie oft nicht. Und das, obwohl das Wichtigste ist, dass das, was gebaut wird, sicher ist, und nicht der Papierplan.
Gegenwärtig kann die Gemeinde die Umweltgenehmigung (Baugenehmigung) nur dann erteilen, wenn es plausibel ist, dass der Bauplan auf Papier den Bauvorschriften entspricht. Nach Erteilung der Genehmigung kann der Genehmigungsinhaber noch bis zu drei Wochen vor Baubeginn Berechnungen vorlegen.
Die Angst vor der Privatisierung ist groß. Privatisierung hat in den Niederlanden einen schlechten Ruf. Verschiedene Studien haben jedoch gezeigt, dass kleineren Gemeinden das Wissen und die Fähigkeiten für eine ausreichend solide Bauaufsicht fehlen.
Die Versuche, die Bauaufsicht zu verbessern, sind immer wieder gescheitert. Eine Erhöhung der Beiträge, um mehr Beamte einzustellen, ist keine Option. Die Gebühren sind bereits sehr hoch. Eine andere Möglichkeit ist die Bündelung der Arbeit in Umweltdiensten. Die Beamten können dann ihr Wissen und ihre Fähigkeiten weitergeben. Nach dem Umweltgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, gehört die Bauaufsicht jedoch nicht zu den Grundaufgaben der Umweltdienste.
Damit bleibt die Wahl des Qualitätssicherungssystems. Wie können die Kommunen nun die Bauaufsicht abgeben? Die Antwort ist einfach: Sie werden es nicht tun. Eine Umweltgenehmigung der Gemeinde ist nach wie vor erforderlich. Die Gemeinde kann sie auch durchsetzen. Nur prüft die Gemeinde die Bauvorschriften nicht mehr im Voraus. Das ist in der Tat keine Privatisierung. Außerdem erhalten die Gemeinden die erforderlichen Informationen, um die Vorschriften durchzusetzen. Die VNG hat diesbezüglich Vereinbarungen mit Minister Ollongren getroffen.
Übrigens muss eine private Inspektion nicht unbedingt falsch ausfallen. Denken Sie an die TÜV-Prüfung von Autos in der Werkstatt. Eine obligatorische private Endkontrolle ist immer besser als gar keine Kontrolle.
Natürlich können auch die Kommunen diese Endkontrolle durchführen, aber die finanziellen Mittel stehen den Kommunen leider nicht zur Verfügung. Minister Ollongren will auch keine kommunale Endabnahme, da dies den Kommunen mehr Verantwortung aufbürden würde. Die Kommunen haben den Bebauungsplan weder entworfen noch gebaut. Dann ist es nicht in erster Linie Sache der Kommune, zu beurteilen, ob das Bauwerk sicher ist. Kommt es kurz nach der apk-Inspektion zu einem Autounfall wegen defekter Bremsen, wird - zumindest instinktiv - die inspizierende Werkstatt verantwortlich gemacht.
Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf auch verschärfte Haftungs- und Warnpflichten für Bauunternehmer vor. Dagegen wendet sich unter anderem Bouwend Nederland. Mehr als die Hälfte der Baufehler werden bei der Planung gemacht. Es sollte verhindert werden, dass Bauunternehmer dafür zahlen müssen.
Die Politiker wollen Verbesserungen bei der Bauaufsicht, um Unfälle wie den in Eindhoven zu verhindern. Die ehrliche Antwort lautet: Wenn der Senat den Gesetzentwurf ablehnt, wird sich wahrscheinlich lange Zeit nichts ändern. Minister Ollongren will dem Abgeordnetenhaus keine Novelle zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs vorlegen. Es gibt keine Alternative, mit der alle Bauparteien leben können. Außerdem ist die Baulobby sehr stark. Der vorliegende Gesetzentwurf ist der gefundene Kompromiss. So oder so, bald werden alle Augen auf die CDA gerichtet sein.