Am 20. Januar 2027 wird die europäische Maschinenverordnung die derzeitigen Gesetze und Vorschriften (die Maschinenrichtlinie) ersetzen. Das bedeutet, dass Maschinenhersteller neue Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen erfüllen müssen. Die Gesetzgebung ist oft komplex, aber Pilz kann als Wissenspartner viel Unterstützung bieten, um Sicherheits- und Geschäftsziele zu erreichen. Denn Pilz ist mehr als ein Anbieter von Automatisierungstechnik, einschließlich Sicherheitslösungen für die Automatisierung von Fahrerlosen Transportsystemen (FTS), FTS-Systemen und mobilen Plattformen (AMR). Das Unternehmen bietet auch eine breite Palette von Sicherheitsdienstleistungen an, darunter Schulungen und Risikobewertungen.
Die Maschinenverordnung enthält umfassende Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Maschinen, einschließlich neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz. Zu den wichtigsten Punkten gehören Sicherheitsanforderungen, neue Konformitätsbewertungsverfahren und eine strengere Marktüberwachung. Barney Bartelink arbeitet als Sicherheitsberater bei Pilz und erklärt, dass die Maschinenverordnung auch Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen enthalten wird: "Das wird die größten Auswirkungen haben und wir bekommen viele Fragen dazu. Aber lassen Sie mich mit der guten Nachricht beginnen: Die Bereitstellung einer Bedienungsanleitung in digitaler Form wird erlaubt sein! Darauf hat die Branche schon lange gewartet."
Eine weitere Änderung betrifft die CE-Kennzeichnung. "Künftig darf man nicht mehr alles selbst kennzeichnen, sondern muss dies in bestimmten Fällen von einer unabhängigen Stelle erledigen lassen. Übrigens werden in der Verordnung jetzt ausdrücklich auch FTS erwähnt. Diese mussten bereits mit dem CE-Zeichen versehen werden, aber jetzt muss auch das System dieses Zeichen tragen. Das bedeutet, dass nicht nur der Roboter selbst berücksichtigt wird, sondern auch die Umgebung, in der er fährt, und seine Geschwindigkeit. Diese Bereiche müssen richtig abgegrenzt werden. Dazu können wir mit unseren Produktlösungen, wie zum Beispiel dem Sicherheits-Laserscanner PSENscan, beitragen."
Als Wissenspartner bietet Pilz ein vielfältiges Angebot, das Beratung, Dokumentation, Webinare, Engineering und Schulungen umfasst. Nützlich u.a. für die Interpretation und Anwendung der neuen normativen und gesetzlichen Anforderungen an die Maschinensicherheit. "Die neuen Technologien in unserer Branche betreffen den hohen Vernetzungsgrad von Industrieanlagen, durch das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und Robotik. Diese Vernetzung erhöht das Risiko, Schwachstellen in IT-Systemen auszunutzen und wirtschaftliche und physische Schäden zu verursachen. Aus diesem Grund enthält die Maschinenverordnung Regelungen zur Cybersicherheit. Wir haben unser Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen in diesem Bereich erweitert. Außerdem haben wir einen auf Cybersicherheit spezialisierten Mitarbeiter eingestellt, der die Kunden optimal unterstützen kann."
Maschinenhersteller können Zeit und Kosten sparen, wenn sie Pilz als Sicherheits- und Automatisierungspartner für die gesamte Anwendung nutzen. Pilz bietet ein Gesamtpaket an Dienstleistungen bis hin zur internationalen Konformitätsbewertung. So kann Pilz beispielsweise für eine Design Risk Assessment (DRA), Factory Acceptance Test (FAT) und Site Acceptance Test (SAT) hinzugezogen werden. "Bei einer DRA helfen wir dem Hersteller vor Ort oder per Fernzugriff bereits in der Konstruktionsphase mit einer Risikoanalyse. Dadurch werden viele Nachbesserungsarbeiten und Anpassungen im Nachhinein vermieden. Sobald der Hersteller dann mit dem Testen des Systems beginnt, können wir mit einem FAT oder SAT überprüfen, ob das installierte System tatsächlich zufriedenstellend ist. Im FAT geben wir Hinweise auf spezifische Sicherheitsfunktionen für Navigation, Lenkung, Bremsen und Geschwindigkeitsüberwachung. Ein FAT ist daher auch für die Hersteller von FTS interessant. Dabei stellen wir die entsprechenden Konformitätsbescheinigungen aus."
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