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Müllsammeln mit neuer Methode noch sicherer

Entladen von Stapeln mit neuer Methode noch sicherer

Pfahlbauer, Transporteure und Hersteller (zusammengeschlossen in der Palenplatform von NVAF, TLN und Betonhuis Constructief Prefab) haben sich zusammengetan, um eine Absichtserklärung und eine praktische Standardarbeitsanweisung für das Entladen von Pfählen zu vereinbaren. Ende April unterzeichneten Ton Groeneweg, Vorsitzender der NVAF und Direktor von Tubex, Jan Boeve, Generaldirektor von TLN und Ron Peters, Direktor von Betonhuis, diese Absichtserklärung.

POD-Sendungen

Betonpfähle werden im Werk unter idealen Bedingungen vorgefertigt. Natürlich müssen die Pfähle vom Werk zur Baustelle transportiert werden. Vorgefertigte Betonpfähle können bis zu einer Länge von 39 Metern auf der Straße transportiert werden. Ab etwa 23 Metern werden Joche oder Schaukeln für den Transport verwendet. Die Pfähle ragen dann über das Dach der Kabine hinaus. Diese Transporte werden dann als Piles-over-roof-Transporte oder POD-Transporte bezeichnet.

Bisher gab es keine klaren einheitlichen Vereinbarungen über das Entladen von POD-Sendungen.

pod1-Kopie

Praktische Standardarbeitsanweisungen

Daher müssen die Rammen, die Transporteure und die Hersteller (die sich in NVAFTLN und Betonhuis Constructive Prefab's Pile Platform) ihre Kräfte gebündelt. Gemeinsam arbeiteten sie an einem Absichtserklärung und eine praktische Standardarbeitsanweisung. Damit ist für jeden klar, welche Regeln beim Entladen von POD-Stapeln gelten. Im Rahmen der neuen Arbeitsmethode sind die Aufgabenteilung und die Verantwortlichkeiten sowohl des Herstellers als auch des Transporteurs und des Empfängers klar definiert. Dabei müssen alle Parteien im Voraus festlegen, wie die Stapel transportiert und entladen werden sollen. Bei POD-Stapeln von bis zu 30 Metern Länge wird das Entladen mit einer Schaufel oder über eine Plattform bevorzugt. Sind die Stapel länger und kann der Fahrer sie nicht über die Plattform aufnehmen, können Leitern oder Hebebühnen verwendet werden. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Vorschriften für sicheres Arbeiten in der Höhe.

Ab April 2020 wird diese Betriebsart schrittweise eingeführt. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Anwendung aufgrund zusätzlicher Investitionen und der Gewichtszunahme des Fahrzeugs einen kostensteigernden Effekt hat.

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