Laufende Bauaufsicht
Die Gemeinde erteilt die Umweltgenehmigung (Baugenehmigung) bereits dann, wenn es plausibel ist, dass der Papierbauplan den Bauvorschriften entspricht. Bemerkenswertes Detail: Die Gemeinde kann die Umweltgenehmigung auch dann erteilen, wenn nicht alle Berechnungen vorgelegt wurden.
Untersuchungen der Vereniging Eigen Huis zeigen, dass neu gebaute Häuser bei der Fertigstellung durchschnittlich 21 Mängel aufweisen. Mängel, die die Gemeinde nicht entdeckt, weil sie nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob das fertiggestellte Gebäude tatsächlich den Bauvorschriften entspricht. Im Vorfeld der Privatisierung wurde der kommunale öffentliche Dienst jahrelang ausgeplündert.
Privatisierung
Ziel des Gesetzentwurfs zum Bauqualitätssicherungsgesetz ist es, die Bauqualität zu erhöhen. Während des Baus überwacht ein privater Qualitätssicherungsbeauftragter. Er erklärt, ob das realisierte Gebäude den Bauvorschriften entspricht. Ohne seine positive Erklärung kann die Gemeinde die Inbetriebnahme verweigern. Es gibt also eine obligatorische, private Endabnahme. Die Gemeinde prüft bei der Erteilung der Genehmigung nicht den Bauplan auf Papier. Allerdings kann die Gemeinde nach Signalen des Qualitätssicherungsbeauftragten die Genehmigung durchsetzen.
Die Debatte am 23. April
Der Senat hat am 23. April über diese Privatisierung beraten. Die politischen Parteien sind stark gespalten. Alle politischen Parteien sind für eine Änderung der kommunalen Bauaufsicht. Auch wenn der Gesetzentwurf abgelehnt wird.
Die Gegner sind, vor allem aus dem Bauch heraus, der Meinung, dass die Bauaufsicht eine staatliche Aufgabe bleiben sollte. Ihrer Meinung nach sollte es mehr Beamte für die Bau- und Wohnungsaufsicht anstelle von privaten Qualitätsgaranten geben.
Ministerin Ollongren will den Gesetzentwurf weder ändern noch einen neuen einbringen. Sollte der Gesetzentwurf abgelehnt werden, ist es ihrer Meinung nach Sache der Kommunen, die Bauaufsicht selbst zu verbessern.
Der Ausgang der Abstimmung ist ungewiss.
Vision Peter de Haan
Entscheidend ist, ob das fertige Bauwerk den Anforderungen entspricht, und nicht der Bauplan auf dem Papier. Eine obligatorische Endabnahme ist daher wünschenswert. Diese Endabnahme kann von einem privaten Qualitätssicherungsunternehmen oder von einem Beamten der Bau- und Wohnungsaufsicht durchgeführt werden.
Wenn man sich für das letztere Modell entscheidet, braucht man viel mehr Beamte für die Bau- und Wohnungsaufsicht. Die Gegner der Privatisierung haben keine Pläne, wie diese zusätzlichen Beamten finanziert werden sollen.
Die Qualität der Gebäude muss verbessert werden. Nichts zu tun ist keine Option. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzentwurf wahrscheinlich abgelehnt wird, während es keine ausgearbeitete Alternative gibt.