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MASP - NCTS Phase 5: verpflichtende Anwendung ab 21. Januar 2025 in Belgien
Die Umstellung auf NCTS Phase 5 ist Teil des Bestrebens, das Zollsystem mit dem UCC zu rationalisieren.

MASP - NCTS Phase 5: verpflichtende Nutzung ab 21. Januar 2025 in Belgien

In der Europäischen Union wurden neue Strategien für elektronische Verfahren im mehrjährigen Strategieplan für elektronische Zollverfahren (MASP-C) festgelegt. Dies ist ein mehrjähriger Strategieplan für elektronische Zollsysteme. Die papiergestützten Zollverfahren sollen bis Mitte 2025 vollständig ersetzt werden.

Eine der Veränderungen für die belgische Zolllandschaft ist die seit Januar erfolgte Einführung des Neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS) Phase 5, das in den Niederlanden bereits im Oktober 2024 verpflichtend wurde. Das NCTS erleichtert elektronische Verwaltungsprozesse im externen gemeinschaftlichen Warenverkehr. Die Umstellung auf NCTS Phase 5 ist Teil des Bestrebens, das System mit dem Unionszollkodex (UCC) zu vereinheitlichen.

Seit dem 21. Januar 2025 ist die Verwendung des NCTS Phase 5 in Belgien obligatorisch. Auch die Niederlande und Luxemburg haben NCTS Phase 5 bereits eingeführt. Die Niederlande haben am 29. Oktober 2024 umgestellt, und Luxemburg ist seit April 2024 in Betrieb.

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In der alten Version der NCTS-Anwendung können keine neuen Anmeldungen mehr eingegeben werden.

Was wird sich ändern?

Der Übergang zu Phase 5 bringt mehrere Änderungen mit sich, unter anderem:

  • Nachrichtenformat: Die derzeitige Edifact-Struktur wird im Einklang mit den UCC-Leitlinien durch XML ersetzt.
  • Datenstruktur: Der neue Datensatz ist an das europäische Datenmodell (EUCDM) angepasst.
  • HS-Codes: Die Anmelder müssen jetzt mindestens einen 6-stelligen HS-Code angeben.
  • Verbindung mit dem AES: Es wird eine Verbindung zwischen dem NCTS und dem AES (dem Ersatz für die belgische BAT-Liste) hergestellt.
  • Anrufsegment: Pauschalbetrag verschwindet.
  • Voraufenthalt: Voranmeldungen (Typ D) werden mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen möglich.
  • Haussendungen: Mehrere Sendungen können in einem einzigen Versanddokument aufgeführt werden.
  • Obwohl das Einzige Dokument verschwinden wird, wird das vertraute Layout des NCTS beibehalten.

Keine Übergangsfrist

Ab dem 21. Januar 2025 müssen alle neuen Versandanmeldungen in Belgien zwingend in das neue System eingegeben werden. In der alten Version der NCTS-Anwendung (Phase 4) können keine neuen Anmeldungen mehr eingegeben werden. Nur laufende oder anstehende Beförderungen, die vor dem 21. Januar 2025 begonnen wurden, mit einem Abgang und einer Ankunft in Belgien oder mit einem Abgang in Belgien und einer Ankunft in einem anderen Land, konnten noch in der alten Anwendung (Phase 4) bearbeitet werden. 

Möchten Sie mehr erfahren?

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des FÖD Zölle und Verbrauchsteuern:

financien.belgium.be/de/Actueel/ oder https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/douane_voor_bedrijven/vervoer/vervoer/dva/dva-wat-verandert-er-voor-u

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